Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann

Erziehungsbeistandschaften - SGB VIII §30

Ambulante Erziehungshilfe, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige

Die gesetzliche Grundlage der Erziehungsbeistandschaft ist nach dem SGB VIII § 30 geregelt.

Es handelt sich um eine ambulante Erziehungshilfe, die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige bietet, die Probleme in der Familie, Schule, mit Freunden oder bei der Bewältigung ihres Alltags haben.  Begleitend kann ein Erziehungsbeistand die Erziehungsberechtigten in ihren erzieherischen Kompetenzen stärken und mit ihnen nach Bedarf alternative Handlungsmöglichkeiten erarbeiten.

Grundsätzlich steht dabei die Arbeit mit dem Familiensystem im Vordergrund. Im Einzelfall kann auch die Verselbständigung und Ablösung aus der Familie Ziel der Erziehungsbeistandschaft sein.

Unser Angebot ist individuell auf den Bedarf des jeweiligen Familiensystems und Kindes/Jugendlichen zugeschnitten. Ebenso finden auf die Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmte Gruppenangebote statt.

01. Inhalte

Das Kind, der Jugendliche wird unterstützt, beraten und begleitet bei:

  • dem Aufbau und der Förderung von Beziehungsfähigkeit
  • der individuellen, altersadäquaten Entwicklung
  • der altersadäquaten Verselbstständigung
  • der Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen
  • der Klärung schulischer und beruflicher Perspektiven
  • dem Aufbau von sozialen Kontakten außerhalb der Familie
  • der Reintegration in die Familie
  • der Klärung und Unterstützung bei Entscheidungsprozessen hinsichtlich zusätzlicher und/oder alternativer Fördermaßnahmen und erzieherischer Hilfen 

02. Ziele      

  • Aufbau und Stabilisierung eines positiven Selbstwertes und -bildes und einer realistischen Selbsteinschätzung für Eltern, Kinder und Jugendliche
  • Wahrnehmung von Gefühlen und Erlernen adäquater Ausdrucksmöglichkeiten
  • Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung
  • Realisierung und Förderung der eigenen Kompetenzen und Ressourcen
  • Wahrnehmung und Erkennen der eigenen Bedürfnisse
  • Förderung des Selbsthilfepotentials
  • Erhaltung des Bezugsystems Familie

03. Setting

  • Langfristig angelegte Unterstützung
  • Face-to-Face Kontakte mit dem Kind, Jugendlichen und Eltern im eigenen Lebensumfeld und/oder den Räumlichkeiten der Diakonie
  • Freizeit- und Gruppenaktivitäten
  • Vernetzung mit anderen Angeboten des Trägers wie z.B. Suchtberatung; Kontakte und Zusammenarbeit mit beteiligten Institutionen, Vereinen, Helfersystemen etc.

04. Methoden

  • Lösungs- und ressourcenorientierte Gesprächsführung
  • Systemische Interventionen, wie z.B. Arbeit mit dem Familienbrett, Genogrammarbeit
  • Elemente aus der Kunsttherapie
  • Stabilisierende Interventionen und Übungen aus der Traumapädagogik
  • Entwicklungsfördernde Kreativ- und Spielangebote
  • Krisenintervention


 

 

Kontakt
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Barbara Streckmann
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