Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann

Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige

Seit der Betreuungsrechtsreform 1992 werden minderjährige Personen (Mündel), für die die elterliche Sorge nicht besteht oder deren Eltern dazu nicht berechtigt sind, durch Vormünder oder Pfleger gesetzlich vertreten.

Vormundschaften 2 - © privat

Vormundschaften und Pflegschaften

Wir übernehmen die elterliche Sorge für Kinder und Jugendliche gem. § 1791 BGB, wenn die 
Eltern nicht in der Lage sind, in ausreichendem Maße für ihre Kinder Verantwortung zu übernehmen.
Dabei wünschen wir uns eine enge Kooperation mit Eltern, Verwandten, Jugendämtern und freien Trägern der Jugendhilfe.
Die Übertragung von Vormundschaften und Pflegschaften erfolgt durch das Amtsgericht in 
Abstimmung mit dem Jugendamt.

Eine Vormundschaft beinhaltet alle Bereiche der elterlichen Sorge.

Bei einer Pflegschaft werden die Pflegerin/Pfleger tätig, wenn nur Teile der elterlichen Sorge auf sie übertragen werden, wie z.B.:

  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Jugendhilfeangelegenheiten
  • Schulische Angelegenheiten

In jedem Fall setzen wir uns dafür ein, dass die uns anvertrauten Kinder und Jugendliche Möglichkeiten für eine gute körperliche, soziale und geistige Entwicklung erhalten.


Beispiel:
Eltern sind mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert und sind trotz eingesetzter Hilfen zur Erziehung nicht in der Lage, sie angemessen und ausreichend zu versorgen und zu fördern.
Hier übernimmt der Pfleger oder Pflegerin/Vormund oder Vormünderin diese Aufgabe.

Bildnachweis: Vormundschaften 2 - © privat

Kontakt
Yvonne Helmig
Vormundschaften und Pflegschaften

E-Mail Kontakt
02103-9689641 und 0157-71552020
02103-9689643
Andrea Imperiale
Vormundschaften und Pflegschaften

E-Mail Kontakt
0175-3209470
02103-9689643
Spenden
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Ehrenamt