Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann

Gesetzliche Betreuung

Unterstützung für Menschen, die infolge körperlicher, gesundheitlicher oder psychischer Gebrechen nicht mehr für sich und ihre Angelegenheiten sorgen können.

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Immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft können ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst erledigen. Sie sind psychisch krank, altersdement oder körperlich behindert.

1992 wurde das Betreuungsrecht in Kraft gesetzt. Rechtliche Betreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt. Sie begleiten und beraten die zu betreuende Person und entscheiden nur dann stellvertretend, wenn der oder die Betreute dazu nicht in der Lage ist.

Die Rechtsstellung und die Eigenverantwortung der zu betreuenden Menschen ist ein Gut, das wir wahren und achten.

Die rechtlich bestellten Betreuer haben beratende und unterstützende Funktion. Sie vertreten die Interessen als gesetzlicher Vertreter nur in den Aufgabengebieten, für die sie vom zuständigen Betreuungsgericht benannt wurden. Sollte sich die Gesamtsituation bei dem Betreuten verbessern, wird eine Aufhebung der Gesetzlichen Betreuung angestrebt.

Wir schulen darüber hinaus ehrenamtliche Betreuer und führen Veranstaltungen zu den Themen „Patientenverfügungen“ und „Vorsorgevollmachten“ durch.

In den Städten Erkrath, Haan, Hilden, Mettmann und Ratingen können die Angebote des Betreuungsvereins der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann GmbH in Anspruch genommen werden.

 

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