Demenz-Wohngemeinschaften

Das Besondere an einer „ambulant betreuten WG“?

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Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für Demenzkranke ist kein Pflegeheim und auch keine stationäre Einrichtung. Sondern es ist eine private und selbständige Wohnform, die sowohl dem besonderen Betreuungsbedarf von Menschen mit Demenz Rechnung trägt, als auch das individuelle Eingehen auf die jeweiligen Bedürfnisse der Mieterinnen und Mieter ermöglicht.

Sicherstellung einer „24-Stunden-Betreuung“

Während die Diakonie im Kirchenkreis Düsselorf-Mettmann als Eigentümer der Räumlichkeiten die Vermietung übernimmt, bestimmen die Mieterinnen und Mieter (bzw. deren Angehörige oder gesetzliche Vertreter) eigenständig, welcher Dienstleister zukünftig mit dem Auftrag der 24-Stunden-Präsenz-Betreuung und der ergänzenden Pflegeleistungen betraut werden soll. 

Wohnen & Leben als Gemeinschaft in Individualität

Ausgehend von den Bedürfnissen von Personen mit Demenz nach Schutz und Sicherheit auf der einen Seite aber auch nach Geborgenheit und dem Wunsch nach einem gemütlichen und freundlichen zu Hause, wird die Wohngemeinschaft klein, übersichtlich und familiär gestaltet sein. Die ca. 400 qm Wohnung wird sich in etwa zur Hälfte in Privat- und zur anderen Hälfte in Gemeinschaftsräume aufteilen, zusätzlich Terrasse und Sinnesgarten. Die Gemeinschaftsräume ermöglichen eine gemeinschaftliche Tagesgestaltung.

Die Mieterinnen und Mieter richten ihre Privatzimmer mit Bad mit dem eigenen Mobiliar ein. Die Mieterinnen und Mieter prägen, bestimmen und entscheiden zusammen mit ihren Angehörigen bzw. rechtlichen Betreuern die Gesamtheit des gemeinsamen Lebens und Wohnens. Sie können sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv in den alltäglichen Ablauf der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie z.B. Kochen, Waschen oder Einkaufen einbringen. Die Mitarbeitenden leisten dabei die erforderliche Anleitung undUnterstützung. Die Tagesstruktur orientiert sich an den Wünschen und Gewohnheiten der Einzelnen. Sie ist flexibel und passt sich den jeweiligen Mieterinnen und Mietern an.

Geeignet für eine Demenz-WG sind Menschen, die

  • demenzbedingt nicht mehr alleine leben können oder möchten
  • in eine Pflegestufe eingruppiert sind
  • den Wunsch oder zumindest die Bereitschaft haben,in einer Gemeinschaft zu leben
  • Angehörige haben (gesetzliche Betreuer), die sich aktiv in das Tagesgeschehen der WG einbringen können

Aktive Einbindung der Angehörigen

Die bevollmächtigten Angehörigen (oder auch gesetzlichen Betreuer) sind dabei sehr wichtige Partner. Ihre aktive Einbindung in die Belange der Wohngemeinschaft und ihre positive Unterstützung sind Voraussetzungen zu einem Gelingen des Konzeptes.

Bildnachweis: Frieda - © privat

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