Wir unterstützen und fördern Ihre Fähigkeiten unter Berücksichtigung Ihrer Gewohnheiten.
Die Behandlungspflege erfolgt nach ärztlicher Verordnung und beinhaltet z.B.
Kontrollierte Eingabe von Medikamenten
Verabreichung von Insulinspritzen
An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Anlegen von Kompressionsverbänden
Wundversorgung
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die entstehenden Kosten, sofern diese Leistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden und sie das ärztliche Behandlungsziel sichern.
Sie benötigen lediglich eine Verordnung „Häusliche Krankenpflege“ des behandelnden Arztes.
Wir arbeiten eng mit den behandelnden Ärzten zusammen, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Zuzahlungsregelungen nach SGB V
Es gelten folgende Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenkassen:
Für jede eingereichte Verordnung wird seitens der Krankenkasse eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben. Für maximal 28 Tage pro Jahr werden Zuzahlungen im Umfang von 10% der abgerechneten Kosten, max. 10 € pro Tag, von der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind.
Eine Pflegestufe ist für die Inanspruchnahme der Behandlungspflege nicht erforderlich.
Ihre Ansprechpersonen
Diakoniestation Ratingen, Angerstr. 11, 40878 Ratingen
Ansprechpartner: Christian Schraven
Diakoniestation Mettmann-Erkrath-Hochdahl und Ratingen-Homberg,
Bismarckstr. 39, 40822 Mettmann
Ansprechpartnerin: Ina Platz
Diakoniestation Haan, Bismarckstr. 12a, 42781 Haan
Ansprechpartnerin: Jutta Piontek
Diakoniestation Hilden, Martin-Luther-Weg 1c, 40723 Hilden
Ansprechpartner: Nedjeljko Delac
© Gina Sanders