Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann

Begleiteter Umgang

Nach einer Trennung und Scheidung kann es erforderlich werden, dass die Besuchskontakte zwischen den Kindern und Eltern zeitweise durch pädagogische Fachkräfte begleitet werden.

Begleiteter  Umgang

In der Trennungs- und Scheidungsphase fällt es Eltern oftmals  schwer die Belange der gemeinsamen Kinder im Blick zu haben oder Entscheidungen zu treffen. Der Kontakt der Kinder zu dem Elternteil, der aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist, leidet oftmals unter diesen Unstimmigkeiten zwischen den Eltern. Häufig besteht die Gefahr, dass der Kontakt ganz abzubrechen droht. Hier soll der "Begleitete Umgang" Abhilfe schaffen und mit den Eltern eine dem Wohle der Kinder angemessene Umgangsregelung für den umgangsberechtigten Elternteil erarbeiten.

Die Möglichkeit dieser Form  von Kontakten zwischen Eltern und den von ihnen getrennt lebenden Kindern ist vom Gesetzgeber eingeräumt (§1684 Abs. 4, Satz 3 BGB) und kann – falls sich die Eltern nicht von sich aus auf diese Form einigen - vom Gericht angeordnet werden.

Die „Begleitung“ im Umgang mit dem Kind bzw. den Kindern  erfolgt in der Form, dass bei den vereinbarten Besuchskontakten eine pädagogisch geschulte Fachkraft anwesend ist und so gewährleistet wird, dass der Besuch auf eine dem Wohle des Kindes angemessene Weise verläuft.

Zur Vorbereitung dieser Kontakte finden gemeinsame Gespräche mit den Eltern statt, in denen über Dauer, Ort, Häufigkeit etc. verhandelt wird.

Langfristiges Ziel dieser Hilfe ist es, die Kontinuität in der Eltern-Kind- Beziehung zu gewährleisten, die ehemaligen Partner in ihrer Verantwortung als Eltern zu stärken und  die Beziehung zwischen ihnen soweit zu verbessern, dass die Besuchskontakte auch ohne Begleitung möglich sein werden.


Grundlagen und Ziele

Die Angebote der Diakonie im  Bereich der ambulanten Hilfen  basieren auf der Grundlage der

§§ 27 ff, 30,31,34,36,37,39 und 41 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) .

Kernelemente stellen die Begleitung, Beratung, Therapie und Coaching dar. 

Diese Hilfen werden individuell und passgenau gemeinsam mit der Familie oder dem Jugendlichen entwickelt. 

Die Mitarbeiter der ambulanten Hilfen arbeiten innovativ und flexibel, orientiert an  einer systemisch Grundhaltung, die u.a. gekennzeichnet ist durch

  • Achtung und Wertschätzung 
  • Empathie 
  • Ressourcen- und Zukunftsorientierung
  • Lösungsorientierung
  • Fokussierung auf die Stärken der  der Kinder, Jugendlichen und Familien.

 

Menschen, die durch die Diakonie eine Unterstützung erfahren,  werden als aktive Mitgestalter  in die Hilfeplanung einbezogen und  somit zu professionellen Gestaltern ihres Familiensystems.

  • Erweiterung der Alltags- und Handlungskompetenzen
  • Stärkung der Erziehungskompetenzen von Eltern und Elternteilen 
  • Sicherung des Verbleibs von Kindern und Jugendlichen im  Familiensystem
  • Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
  • Stärkung der Selbsthilfepotentiale
  • Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien
  • Entdeckung, Entwicklung und Nutzung von Ressourcen der Hilfeempfänger und in dessen relevanten Sozialsystemen
  • sozialräumliche Vernetzung und Nutzung der im Sozialraum vorhandenen Unterstützungsangebote

 


Personal und Qualitätssicherung

Die Mitarbeiter der Jugendhilfe und  die freien Mitarbeiter verfügen über abgeschlossene Hochschul-, Fachhochschul- und Fachschulausbildungen, Ferner hat ein Großteil der Erzieher, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Heilpädagogen oder Psychologen   Zusatzausbildungen als systemische Familientherapeuten und Kinderschutzfachkraft abgeschlossen. 

Sie haben langjährige Berufserfahrungen in unterschiedlichen pädagogischen Tätigkeitsbereichen und sind  verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden.

In den Bereichen der sozialen Gruppenarbeit sind spezialisierte Fachkräfte wie Anti-Aggressionstrainer, Reittherapeutin, Musiker und Übungsleiter für Sport tätig.

Alle Mitarbeiter arbeiten in ihrer fachlichen Vielfalt eng und  bei Bedarf fallübergreifend zusammen, um passgenaue und individuelle Unterstützungsangebote zu realisieren.

Während des Hilfeprozesses werden die freien Mitarbeiter von der koordinierenden Fachkraft der Jugendhilfe begleitet. Zusätzlich  nehmen die freien Mitarbeiter an  Supervisionen und Fallbegleitungen  teil.

Die Qualitätssicherung geschieht unter anderem durch eine datenbankgestützte Falldokumentation.

 

Kontakt
Heike Fillies
Jugendhilfe Mettmann

E-Mail Kontakt
02104-2335363
02104-2335353
Spenden
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Ehrenamt