Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann

Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige

Seit der Betreuungsrechtsreform 1992 werden minderjährige Personen (Mündel), für die die elterliche Sorge nicht besteht oder deren Eltern dazu nicht berechtigt sind, durch Vormünder oder Pfleger gesetzlich vertreten.

Vormundschaften 1 - © privat

Vormundschaften und Pflegschaften

Wir übernehmen die elterliche Sorge für Kinder und Jugendliche gem. § 1791 BGB, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, in ausreichendem Maße für ihre Kinder Verantwortung zu übernehmen.
Dabei wünschen wir uns eine enge Kooperation mit Eltern, Verwandten, Jugendämtern und freien Trägern der Jugendhilfe.
Die Übertragung von Vormundschaften und Pflegschaften erfolgt durch das Amtsgericht in Abstimmung mit dem Jugendamt.

Eine Vormundschaft beinhaltet alle Bereiche der elterlichen Sorge.

Bei einer Pflegschaft werden die Pflegerin/der Pfleger tätig, wenn nur Teile der elterlichen Sorge auf sie übertragen werden, wie z.B.:

  • Gesundheitsfürsorge

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Jugendhilfeangelegenheiten

  • Schulische Angelegenheiten

In jedem Fall setzen wir uns dafür ein, dass die uns anvertrauten Kinder und Jugendliche Möglichkeiten für eine gute körperliche, soziale und geistige Entwicklung erhalten. 

Bildnachweis: Vormundschaften 1 - © privat

Kontakt
Yvonne Helmig
Gesetzliche Betreuung & Vormundschaften und Pflegschaften

E-Mail Kontakt
02129-3475797 und 01577-1552020
0211-28070350
Spenden
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