Diakonie in Mettmann unterstützt Betroffene und fordert besseren Schutz bei Kontopfändungen.
Mettmann, Juni 2026 – „Wie komme ich an mein Geld?“ Diese Frage beschäftigt viele Menschen, deren Konto gepfändet wurde. Eigentlich soll das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sicherstellen, dass Betroffene trotz einer Pfändung weiterhin über den gesetzlich geschützten Teil ihres Einkommens verfügen können. Doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Problemen. Darauf macht die Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 aufmerksam.
Unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“ lenkt die bundesweite Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) den Blick auf Missstände beim Pfändungsschutz. Kontoumwandlungen erfolgen mitunter verspätet, Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt oder Guthaben bleibt trotz gesetzlicher Regelungen vorübergehend blockiert.
„Die Frage nach dem Zugang zum eigenen Geld beschäftigt viele Ratsuchende nach einer Kontopfändung“, berichtet Charlotte Pleß von der Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann. „Wenn Miete, Strom oder notwendige Einkäufe nicht bezahlt werden können, entstehen schnell existenzielle Probleme.“
Die Beratungsstelle unterstützt Menschen in finanziellen Notlagen dabei, ihre Rechte wahrzunehmen und individuelle Wege aus der Überschuldung zu finden. Dazu gehören die Klärung von Ansprüchen, Verhandlungen mit Gläubigern, die Vorbereitung von Insolvenzverfahren sowie die Begleitung während des gesamten Entschuldungsprozesses.
Die Erfahrung zeigt: Nachhaltige Entschuldung gelingt nur, wenn die Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten berücksichtigt werden. Deshalb arbeitet die Schuldner- und Insolvenzberatung eng mit weiteren Beratungsangeboten der Diakonie zusammen und prüft gemeinsam mit den Ratsuchenden, ob mögliche Sozialleistungen wie Wohngeld, Bürgergeld oder Kinderzuschlag ausgeschöpft werden.
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung fordert Politik und Kreditinstitute auf, den gesetzlichen Pfändungsschutz konsequent umzusetzen. Notwendig seien klare Standards für Banken, gut erreichbare Ansprechpersonen und wirksame Maßnahmen bei Verstößen gegen bestehende Regelungen.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. In Mettmann wird sie vom Kreis Mettmann finanziert und von der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann umgesetzt.
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Kontakt
Schuldner- und Insolvenzberatung
der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann
Bismarckstr. 39, 40822 Mettmann
Tel. 02104 – 233 53 25
Email: c.pless@diakonie-kreis-mettmann.de
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Bild: © Diakonie im KIrchenkreis Düsseldorf-Mettmann