In unseren Regionen Ratingen und Erkrath, Haan, Hochdahl sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der NeanderDiakonie im Bereich Vormundschaften und Pflegschaft tätig.
Seit der Betreuungsrechtsreform 1992 werden minderjährige Personen (Mündel), für die die elterliche Sorge nicht besteht oder deren Eltern dazu nicht berechtigt sind, durch Vormünder oder Pfleger gesetzlich vertreten.
Eine Vormundschaft beinhaltet, dass sowohl die Vermögenssorge als auch die Personensorge (§ 1631 BGB) vom Vormund ausgeübt wird.
Ein Pfleger hat die Verantwortung für einzelne Bereiche der elterlichen Sorge, die den Eltern entzogen wurde, übernommen z.B. die Gesundheitsfürsorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.